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Die Veröffentlichung des folgenden Beitrags wurde uns freundlichst von symbolon, Dr. Peter Orban, Heidemarie Orban und Ingrid Zinnel erlaubt. Einen Link zur symbolon-Seite finden Sie am
auf unserer Link-Seite.
Vorbemerkung:
Der Kodex ist, bedingt durch die Idee und Arbeitsweise von Symbolon, eher an psychotherapeutisch arbeitende
Kollegen gerichtet. Die Inhalte sind in weiten Teilen dennoch für Therapeuten mit anderem Instrumentarium übertrag- und anwendbar.
MFGA
CODEX für Therapeuten
Der folgende CODEX stellt so etwas wie eine ethische, moralische und professionelle Verhaltens-Richtlinie für die therapeutische Arbeit des Arbeitskreises "symbolon" dar.
Dieser CODEX hat sich in fünfzehn Jahren Arbeit (im Inneren der Seele) entwickelt und verarbeitet die
Erfahrungen aus eben dieser Zeit.
Er ist mit Sicherheit nicht vollständig (und wird deshalb jährlich fortgeschrieben und verändert) und erhebt
nicht den Anspruch auf irgendeine (gar universell-therapeutische) Gültigkeit.
In Wahrheit muß jeder Therapeut seinen eigenen CODEX
(also seine eigene moralische und professionelle Richtschnur) in sich selbst finden.
Insofern ist dieser CODEX gedacht als Diskussions-Grundlage für unsere Ausbildungs-Kandidaten.
Für sie gilt er freilich zunächst ohne Einschränkungen.
Erst wenn ein Kandidat sich das betreffende Thema eines der Paragraphen von allen Seiten angeschaut,
Erfahrungen zu diesem Thema gesammelt, und gute Gründe in sich dafür gefunden hat,
von dem CODEX abzuweichen, darf er über dieses Thema seinen eigenen Regeln folgen.
Wir sagen das deshalb, weil sich herausgestellt hat, daß die meisten Therapeuten
entweder gar keine Regeln in sich finden ("everything goes") oder sie auf der Basis eines verschwiemelten
"Habt Euch lieb miteinander" ("Die Götter werden es schon richten" oder "Ich kann sowieso alles machen,
denn das gehört zu dem Karma des Patienten") arbeiten.
Insofern konstituiert der CODEX auch so etwas wie die Verantwortung (und Verantwortlichkeit) des
Therapeuten.
§ 1
Die Aufgabe des Therapeuten
Der Therapeut, der glaubt, mit seiner Arbeit seinem Klienten (Patienten) zu helfen
oder gar ihn heilen zu können, unterliegt im ersten Fall seinem Helfer-Syndrom
und im zweiten seinem Größenwahn.
Beide Figuren, sowohl das Helfer-Syndrom als auch der Größenwahn, sind freilich unbewußt
und werden hinter durchaus wohlmeinenden Absichten vorborgen.
Es ist nicht die Aufoabe des Therapeuten, zu helfen (das Helfen gehört in den Zuständigkeitsbereich
des Sozialarbeiters) und die Entscheidung darüber, ob eine Heilung geschieht,
unterliegt einer höheren Instanz als dem kleinen Ego des Therapeuten.
Therapeuten haben ein Amt und dieses Amt besteht darin, ein Anwalt der Seele zu werden.
D. h. sich zum Fürsprecher der Seele zu machen, ihre Rechte zu vertreten, ihre Belange wahrzunehmen
und allen inneren und äußeren Personen einen ehrensvollen Platz in der Seele einzuräumen.
Diese Anwaltschaft besteht darin, die Rechte jeder Figur (jeder Person) im Inneren der Seele zu schützen,
ihr zu mehr Bewußtheit und zu mehr Bewußtsein zu verhelfen und das heißt mit einem Wort:
Die Seele an sich selbst zu erinnern!
Der Therapeut ist damit kein Helfer, kein Heiler. sondern ein Erinnerer!
Dieses Erinnerungswerk im Inneren der Seele mit all seinen Kräften zu unterstützen,
ist die einzige Aufgabe des Therapeuten.
§ 2
Das Verhältnis Therapeut-Klient
Aus der Aufgabenstellung des Erinnerns ergibt sich ebenfalls der wichtigste Gesichtspunkt
für das Verhältnis des Therapeuten zu seinem Patienten:
Es ist nicht etwa so (ohwohl die meisten Therapeuten das glauben), daß der Therapeut
seinen Patienten erinnert. daß also eine Einbahnstrasse existiert, sondern der Fluß
der Erinnerungsdaten fließt hin und her!
Mit anderen Worten: Der Patient erinnert den Therapeuten ganz ebenso an etwas tief
im Therapeuten Schlummerndes. Es ist also eine Straße mit Gegenverkehr.
Dieses Bild will etwas genauer verstanden sein: Der Therapeut erhält in seinem
gegenüber genau jenes Problem präsentiert, das in seinem eigenen Inneren jetzt angeschaut
und thematisiert werden sollte. Dieses Problem des Patienten muß nicht immer wortwörtlich
auf ihn passen; symbolisch jedoch stimmt es in jedem Fall.
(Angenommen der Therapeut arbeitet mit einem Patienten, dessen Mutter gerade gestorben ist, und der jetzt
seinen Schmerz bearbeiten und lernen muß, sich von seinem Mutter abzulösen, so kann der Therapeut
sich nicht rausreden mit den Worten: "Was hat das mit mir zu tun, meine Mutter lebt ja noch!"
Er könnte jetzt die Aufgabe haben, sich ebenfalls von bestimmten Aspekten oder Abhängigkeiten des
Mütterlich/Weiblichen zu lösen oder zu verabschieden etc.
Als Merksatzt gilt: Jeder Patient konfrontiert mich mit einem ebenfalls in mir
anzuschauenden Problem. Jeder!
§ 3
Wertungen, Empfehlungen, Urteile und Ratschläge
Jede Wertung (von "Das ist ja wirklich schrecklich!" bis zu "Sehr gut!"),
jede Empfehlung ("Warum probieren Sie nicht einfach einmal..."),
jeder Ratschlag, der sich auf die Realität irn Drauf.len bezieht
("Bei dieser verwirrenden Situation rate ich Ihnen, Ihren Mann zu verlassen."),
jedes Urteil und jede Verurteilung ("Das sieht man ja an diesem Ereignis, daß Ihr Partner
vollständig unerlöst auf der materiellen Ebene lebt...")
ist nichts anderes, als der Versuch des Therapeuten, das Problem,
das der Patient (und der Therapeut) sich ausführlich anschauen müßte,
anderweitig vom Tisch zu kriegen.
Insofern stellt jede Wertung, jede Empfehlung, jeder Ratschlag und jedes Urteil eine Flucht dar.
Als Merksatz gilt:
Die Angelegenheiten der Seele sind auf der Ebene praktischen Handels nie zu lösen!
Freilich kann es (in ganz wenigen Fällen) notwendig sein. den Patienten vorher aus einer realen Gefahrenzone zu entfemen.
Bei einem Patienten mit einem entzündeten Blinddarm kann ich keine Psychotherapie machen.
Wo eine derartige Gefahrensituation erkannt wird, muß der Therapeut den Patienten an jene Spezialisten verweisen
die mit dem Entfemen von Gefahrensituationen geübter sind als er (Heilpraktiker, Ärzte, Polizisten, Drogenberater, Frauenhäuser etc.).
Erst wenn diese unmittelbare körperliche Gefahr ausgeräumt ist. kann die Arbeit an der Seele weitergehen.
Insbesondere hat sich herausgestellt, daß viele Therapeuten ihren Patienten Ratschläge und
Empfehlungen geben, die sie selbst beherzigen müßten, aber es nicht können.
Auf diesem Delegationswege versucht also der Therapeut seinen Patienten dazu zu bringen,
stellvertretend seine eigenen Probleme zu lösen.
§ 4
Die Diagnose
Die menschliche Seele ist ein so feingestimmtes Gebilde, bestehend aus so vielen Landschaften
(und den Personen darinnen), daß kein noch so subtil arbeitendes materielles Instrument
(oder Meßgerät) ihre Störungen orten kann.
Es gibt also im Bereich der Naturwissenschaften keine Möglichkeit für eine eindeutige Diaonose!
Als Merksatz gilt hier: Das einzige, was gemessen werden kann, ist das Körperliche!
Dieses Körperliche allein aber ist nie das Problem. Der Körper ist nie krank!
So wie der Fisch immer vom Kopf her stinkt und in einem kranken Betrieb immer die
Führungsetage krank ist, so ist der kranke Körper immer ein Gleichnis dafür,
daß auf einer höheren Etage (Oktave) etwas nicht stimmt.
Die nächsthöhere Etage des Körpers aber ist die Seele!
Der Körper also zegt durch sein Kranksein, daß in der Seele etwas nicht in der Ordnung ist,
was jetzt angeschaut und bearbeitet werden muß.
Und: Der Körper zeist es immer nur symlbolisch!
Um jedoch die Symbolik des Körpers als Diagnostikum verwenden zu können,
muß ich das Gesamtthema der Symbolik erst einmal lesen lernen.
Ein Therapeut, der die Svmbole der Seele nicht zu lernen bereit ist
- er wird sein Leben lang nicht damit fertig -
handelt deshalb aus unserer Sicht grob fahrlässig.
Die - nach unserer Einschätzung - im Moment am weitesten entfalteten Systeme, die Symbolvielfalt
lesen zu lernen, sind die Systeme "Märchen", "Mythos" und Astrologie.
Bei dem Thema der Astrologie meinen wir noch nicht einmal die Geburts-Horoskopie,
sondern erst einmal die Symbolik des Tierkreises (mit seiner Zwölfteilung)
und seinen Ebenen der Betrachtung.
Aus den beschriebenen Gründen halten wir eine Therapie (und einen Therapeuten), die (der) sich dieser
elaborierten Symbolsysteme zur Diaonose nicht bedient, für verantwortungslos. (Es sei denn,
er hätte ein vergleichsweise vielfältiges System für seine Arbeit bereits in Gebrauch).
Als tiefstes zur Verfügung stehendes Instrument zur Diagnostik und zum Verstehen seines Gegenübers
gilt freilich die eigene Seele (des Therapeuten). Dieses Instrument wird freilich erst im Laufe der
Therapiejahre geschärft und mit einem gelebten Leben gefüllt und kann nicht am Anfang (also in den ersten
fünfzehn Jahren seiner Praxis) vorausgesetzt werden.
§ 5
Setting der Beratung
Eine Therapiesitzung besteht darin, daß sich zwei Menschen und d. h. zwei Seelen zum Zwecke
des gegenseitigen Verstehens und Erinnerns zueinandersetzen.
Es findet hierbei ein alchymischer Austauschprozeß von Energien statt, von denen beide Beteiligten
(ob sie es wahrnehmen oder nicht) mehr oder weniger stark berührt werden.
Ein gemeinsam aufgebautes Energiefeld hüllt beide ein und ermöglicht es, daß Prozesse
entstehen, die bei jedem der Beteiligten allein nicht hätten entstehen können.
Es ist in der Tat vergleichbar einem chemischen Vorgang, in dem zwei Stoffe (zwei Elemente)
sich für eine kurze Zeit zu einem Stoff verbinden und jedes Element sich mit der Erfahrung
des anderen auflädt und am Ende des Prozesses um diese neue Erfahrung reicher ist.
Noch einmal: Diese Anreicherung gilt für beide Elemente!
Der dabei stattfindene dymische Prozeß ist so komplex und subtil, daß wir ihn niemals auf der
rationalen Ebene werden erfassen oder gar beschreiben können.
Dennoch - hat man ihn einmal wahrgenommen - stellt er bestimmte Forderungen an
das Setting der Therapie:
A) Persönliche Anwesenheit
Damit er stattfinden kann, müssen beide Beteiligten (der Therapeut und sein Klient) persönlich anwesend
sein. Eine therapeutische Beratung, die in der Abwesenheit des Patienten erfolgt (also eine therapeutische
Intervention. die per Brief, Kassette, oder was es sonst für Techniken gibt), baut dieses gemeinsame Feld
nicht auf und ist deshalb eine höchst einseitige Sache. Der Therapeut spielt das Ego-Spiel:
"Schau mal. was ich alles weiß!" oder "Ich werde dich jetzt einmal beeindrucken." und stellt
nichts anderes als die unter § 1 benannte Helfer- oder Größenwahnthematik in den Vordergrund.
Etwas anderes ist es. wenn einige Zeit vorher eine persönliche Therapie durchgeführt worden ist. und der Betreffende (an den ich mich noch gut erinnern können muß) kommt einige Zeit später telefonisch mit einem zusätzlichen Problem. Das Telefon, das ist meine Ertahrung, hat zumindest die
Möglichkeit. einen Teil des gemeinsamen Feldes noch einmal aufzubauen.
B) Rituelle Grenzen
Der Prozeß der Therapie stellt die hochkomplexe Form einer intimen Zweier-Berziehung dar
- mit allen Übertragungen und Gegenübertragungen, die ein derartiges Verhältnis eben auszeichnet.
In ihm findet sich eine Form des Eros (des therapeutischen Eros), der ein tiefgreifendes
(wenn auch zeitlich vorübergehendes) Einlassen mit sich bringt.
Und auch - das ist Bestandteil des settings - das Loslassen ist bereits eingebaut.
Aus diesem Grunde muß ein ritueller Rahmen aufgezogen werden, der beiden Partner signalisiert,
jetzt beginnt der Prozess und jetzt endet er!
Wiir machen es gewöhnlich so, daß eine feste Zahl der Sitzungen vorgegeben ist. die wir von unserer Seite auf keinen Fall überschreiten.
Natürlich ist es für den Patienten ebenso wichtig. daß er das weiß! Er erhält 10, 20 oder 24 Sitzungen Sitzungen und diese diese Zahl bildet den rituellen Rahmen
auf den unsere beiden Seelen sich einlassen. Damit wollen wir nicht sagen, daß eine Therapie mit einem "open end" nicht sinnvoll sei. Sollte sich ein
Therapeut dazu hingezogen fühlen. so muß auch das vorher mit dem Patienten besprochen werden. In einem solchen Fall muß jedoch das Ende
des rituellen Rahmens mindestens ein viertel der bishetigen Sitzungszeit vorher angekündigt und ausgehandelt werden.
C) Protokollierung der Sitzung
Eine Therapiesitzung ist eine kostbare und kostspielige Sache. Sowohl seelisch als auch materiell.
In der Regel wirkt sie lange nach und bietet Stoff für intensive (manchmal jahrelange) Nachbearbeitung.
Aus diesem Grunde sollte sie sowohl vom Therapeuten als auch vom Patienten aufgezeichnet werden.
Der Therapeut kann sich angewöhnen, während der Sitzungen ein Protokoll zu führen und der Patient
muß angehalten werden, die Sitzung im Nachhinein noch einmal aufzuschreiben.
Normalerweise lesen wir vor Beginn einer Sitzung das Protokoll (des Patienten) von der vorhergegangenen Sitzung.
Wir tun das. um uns selbst noch einmal einzustitmmen, aber auch, um zu prüfen, ob der Patient den Inhalt der Sitzung (möglicherweise)
gleich wieder seinem Unbewußten übergeben hat - ihn also damit erneut verdräng hat.
Weiterhin halten wir es für sinnvoll, daß der Patient seine Sitzung nicht nur aufschreibend
nacharbeitet. sondern daß er darüberhinaus den wichtigsten Inhalt der Sitzung auch noch einmal malt.
Und zwar so gegenständlich wir möglich!
Da das Schreiben mit der linken Hirnhälfte erfolgt und das Malen mit der rechten,
wird so gewährleistet, daß er sein Thema nicht nur intellektuell sondern auch emotional bewältigt.
D) Das vorherige Erarbeiten (oder das Vorgeben) eines Therapieplanes
Viele Therapeuten stellen vor den Sitzungen einen Therapieplan auf.
Sei es, daß sie aus dem Horoskop die wesentlichen Themen herausdestillieren, sei es, daß sie vorläufig
einen Fahrplan von Themen aufgestellt haben, der sich bewährt hat.
(Z. B.:"1. Macht 2. Sexualität 3. Magie 4. Engel usw.")
Es ist dagegen nichts einzuwenden, denn in der Tat findet sich in einem derartigen Prioritätenschema
immer einige hochwichtige Seelenthemen vor.
Wenn wir dieserart inhaltliche "Planung" dennoch nicht empfehlen, so liegt das daran,
daß wir es für sinnvoll erachten, den Patienten an der Stelle abzuholen,
an der sich seine Seele gerade befindet - und ihm eben kein abstraktes Thema von außen vorgeben.
In der Regel kommt er ganz von allein auf das dahinterliegende Thema "Macht" oder "Sexualität".
Derartige "Vorgaben" bilden freilich auch für den Therapeuten ein "sicheres Geländer"
und dienen mitunter dazu, eine "Einkaufsliste von Besorgungen" abzuhaken.
(Weshalb es gerade am Anfang einer Therapiekarriere verlockend ist, mit diesen "Listen" zu arbeiten.)
Wir glauben freilich, daß mit der Seele behutsamer umgegangen werden muß
und empfehlen den Therapeuten (von Anfang an), auf die Kraft der beiden Seelen
zu vertrauen, die sich beide auf ihre Weise an die jeweils aktuellen Themen heranarbeiten.
Trotz dieser (anzupeilenden) Voraussetzunsslosigkeit sollte eines immer in den Therapieplan eingehen:
Ist aus der Anamnese der Familie und Sippe hervorgegangen,
daß der Patient wichtige Familienmitglieder ausgegrenzt hat (oder diese sind
aus der Gesamtfamilie ausgestoßen worden) so muß diesen Familienmitglieder
ein genügend großer Raum in der Sitzungs-Planung eingeräumt werden.
E) Das Geld im Therapiegeschehen (Die Bezahlung)
Aus dem voher Gesagten könnte der Eindruck entstehen, daß ich als Therapeut ja soviel Hinweise
auf meine eigene Seele bekomme, daß ich eigentlich gar kein Geld mehr nehmen dürfte.
Denn schließlich bringt der Patient ja meinen Selbsterkenntnisprozeß ganz ebenso in Gang wie ich seinen.
Dieses Argument (das durchaus auch schon einmal vom Patienten artikuliert wird) übersieht, daß der
Therapeut ja von dieser Arbeit lebt und seine Brötchen kaufen muß und der andere zu mir
kommt, weil er etwas von mir will.
Was also verkauft der Therapeut: Nun, er verkauft seine Zeit (Lebenszeit), seine vorherige Erfahrung
mit seiner Seele und seine Professionalität und Reputation, aus der sich (wie überall in der Wirtschaft) ein
Gesetz von Angebot und Nachfrage ergibt. Ist eine hohe Nachfrage da, so ist er erfahrungsgemäß
teuer; hat er nur eine geringe Nachfrage, so muß er einen moderaten Preis nehmen.
Das sind freilich nur die äußeren Eckdaten, die immer dann, wenn sie als Argument vom
Therapeuten selbst verwendet werden, nur der Rationalisierung dienen.
Im Inneren des Therapeuten streiten andere Kräfte: Hier ist es hauptsächlich der Kampf zwischen
seiner Gier (Dollarzeichen leuchten in seinen Augen) und seiner Scham (Mein Gott,
das kann ich doch nicht machen). Also der Kampf zwischen seinem Ego und seinem
Minderwertigkeitsgefühl (oder Gerechtigkeitsgefühl), der hier als Preis ausgedrückt wird.
Merke: So wie jeder Therapeut ein Beziehungsproblem hat, so hat er auch ein Geldproblem.
Das gehört einfach zu jedem Beruf, in dem ich meinen Preis (und damit meinen Wert)
selbst bestimmen muß. Wenn ich diesen inneren Kampf in mir lebendig halte, und nicht eine
dieser Kräfte verdränge - weder in Richtung des Egos (Ich nehme, was ich kriegen kann) noch in Richtung
auf die Scham ("Geben Sie, was sie für richtig halten"), dann kann ich das in mir noch nicht bewältigte
Thema "Geld" ebenfalls für meinen Selbsterkenntnisprozeß verwenden.
Einige Grundregeln für die Bezahlung sollten allerdings auch hier beachtet werden:
EA) Vorherige Preisfestsetzung und Vertrag
Sowohl der Therapeut als auch der Patient sollten vor der Beratung genau und
unmißverständlich wissen (wenn es nicht klar ist. vorher darüber sprechen),
was dieses Zweier-Setting den Patienten kostet. Wenn auf der Basis eines Stundenlohnes gearbeitet wird,
sollte vorher die Zahl der Stunden vereinbart werden.
Des weiteren muß der Patient sein Einverständnis, daß ich seine Seele herühren darf,
(aber niemals seinen Körper) schriftlich (also durch Unterschrift) bekunden.
Diese Absicherung ist auch dem Gesetzgeher gegenüber wichtig.
EB) Vorherige Bezahlung
Wir machen es in der Regel so, daß wir uns die gesamte Summe für die
vereinbarten Sitzungen zum Beginn der ersten Sitzung geben lassen.
(Oder wenigstens einen Teil, der die erste Hälfte der Sitzungen abdeckt)
Mitunter ist es auch sinnvoll, sich bei Anmeldung eine erste Rate zahlen zu lassen,
die bereits hier die Verbindlichkeit auf beiden Seiten zu bekunden vermag.
Wir geben unserem Gegenüber freilich auch ein Statement dergestalt ab,
daß er die nichtverbrauchte Summe im Falle eines Abbruches (aus welchen
Gründen auch immer) zurückerhält.
EC) Art der Bezahlung
Manche Therapeuten akzeptieren keine Euro-Schecks, sondern wollen in jedem Fall Barzahlung.
Die meisten Klienten wissen oder ahnen, daß das seine Möglichkeit ist, die Steuer zu umgehen.
Wie aber kann er mich ernst nehmen in meinem Bemühen um eine gegenseitige Wahrheit und Ehrlichkeit,
wenn ich den Schwindel bei der Bezahlung für mich geradezu verlange?
§ 6
Risiken und Nebenwirkungen
Eine Therapiesitzung kann sehr viel im Inneren anrühren, durcheinanderwirbeln oder hochspülen
und der Patient kann (auch Tage oder Wochen nach der Therapie) in starke emotionale Zustände
oder tiefe Löcher fallen, die - wenn sein Weltbild ins Wanken gerät - in extremer Form bis in die
Nähe des Selbstmordes geraten können.
Derartige Gefühlszustände lassen sich nicht vorhersagen und also auch nicht vermeiden.
(Sie nehmen zu, wenn der Therapeut seinem Klienten unerfüllbare Empfehlungen oder Ratschläge
mit auf den Weg gibt (siehe § 3).)
Gleichwohl ist der Therapeut für dieses Gefühlsdurcheinander (das seine Therapie verursacht hat)
verannwortlich und kann die Konsequenzen für sein Tun weder dem Patienten, noch anderen
Personen im Leben des Patienten aufbürden (nach dem Motto: "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen
sie ihren Arzt oder Apotheker" - ich habe damit nichts zu tun). Er muß also bereit sein, diese Verantwortung
zu übernehmen. Das heißt nun nicht, daß er in das Leben seines Klienten eingreifen darf.
Sondern er muß unentgeltlich als ein brieflicher, telefonischer oder realer Ansprechpartner
für die Seelenlage seines Klienten zur Verfügung stehen, wenn dieser sich nicht anders zu helfen weiß.
Und zwar solange, bis das von der Therapie aufgewühlte Wetter seines Seelenlandes
sich wieder beruhigt hat.
Auch hier gilt wieder: Es geht nicht um reale Handlungen, also nicht um ein Tun,
das gefordert wäre, sondern darum, daß dem Patienten geholfen wird, zu verstehen.
§ 7
Schweigepflicht
Ganz ebenso wie der Anwalt (der Therapeut ist ein Anwalt der Seele), der Priester, der Astrologe,
der Arzt der Schweigeptlicht unterliegt, so gilt diese Regel uneingeschränkt auch für den Therapeuten.
Unter keinen Umständen darf also einem Dritten Kenntnis gegeben werden von dem,
was im Inneren des Verhältnisses von Therapeut und Patient sich zugetragen hat.
Diese Regel gilt für alle von außen kommenden Anfragen, sei es von Ehepannern der Klienten,
sei es von der Polizei, der Steuerbehörde etc.
Bereits daß eine Therapie ausgemacht worden ist. fällt unter die Gebote der Schweigeptlicht!
Es kommt häufig vor, daß die Ehefrau (oder der Ehemann anruft und wissen will, ob der Termin, den seine Frau ausgemacht macht.
stattfinden wird und er (sie) auf diese Weise herausbekommen will, ob seine Frau zu einem Therapeuten gehe (wo sie ihm möglicherweise
versichert hat, daß dieses nicht der Fall sei). In einem solchen Fall muß man antwonen: "Lieber Herr (liebe Frau)..., ich Frau)..., ich kann Ihnen weder sagen,
ob ihre Frau einen Termin hat, noch ob sie keinen hat. Das unterliegt der Schweigeptlicht. Ich darf Ihnen noch nicht einmal verraten.
oh ich den Namen Ihrer Frau je schon gehört habe." Oder so ähnlich. Mit anderen Wotten: Noch nicht einmal wenn sie keinen Termin hat.
darf ich das jemandem verraten. Was hier auf den ersten Blick lächerlich klingt, kann eine tiefe Bedeutung bekommen:
Es kann passieren. daß der Ehemann (die Ehefrau) den Besuch beim Therapeucen als .Ausrede angibt. sich mit seinem (ihrem)
Liehhaber zu treffen und wenn der Therapeut sagt, er habe keinen Termin mit ihm (ihr). so trägt er dazu bei. die Sache zu entlarven.
Das aber ist nicht seine Aufgabe!
Die Schweigepflichtregel kennt nur eine Ausnahme: Wenn ich als Therapeut mit dem Inhalt
des Geschehens nicht fertig werde, so darf ich mir bei einem anderen Menschen (Therapeuten,
Arzt, Priester, ggf. sogar bei meinem Beziehungs- oder Ehepartner) die Angelegenheit
von der Seele reden oder mir eine Supervisions-Sitzung über dieses Thema geben lassen.
Diese Ausnahme gilt freilich nur einem Dritten gegenüber, der ebenfalls der Schweigepflicht
unterliegt, so daß also in jedem Fall dafür gesorgt ist, daß die Inhalte der Sitzung mit dem
Patienten geschützt bleiben.
§ 8
Sexualität
Generell gilt: Wo Sexualität ins Spiel kommt, hört die therapeutische Arbeit des Erinnerns sofort und
unwiederbringlich auf! Ein anderer Eros (als der therapeutische) übernimmt das Spiel und
verwandelt es in ein total anderes. Ich bin jetzt nicht mehr der Therapeut,
sondern nur noch der Mann (die Frau), die begehrt! Und damit derjenige (diejenige), der etwas haben will.
Dagegen ist nichts einzuwenden, wenn ich als Therapeut das unmißverständlich erkläre.
Oder mein Patient das ebenfalls deutlich artikuliert.
Und wenn wir beide wissen, daß damit die Situation, unter der wir ursprünglich angetreten sind,
ein für allemal zuende ist und sie auch rituell beendet wird.
Wie gesagt, in einem solchen Fall ist dagegen nichts einzuwenden.
Ein Pferdefuß freilich bleibt an der Sache haften: Gerade Therapeuten sind hoch aufgeladen mit
Projektionen und mit Übertragungen (die nur einen Sonderfall der Projektionen bilden).
Ein Patient, der sich eines Therapeuten sexuell zu bemächtigen sucht, agiert in jedem Fall eine
nicht gelöste Vater- oder Machtthematik und er meint nie diesen Menschen, der da vor ihm sitzt.
Insofern ist die Beziehung zu dem Therapeuten immer eine Stellvertreter-Beziehung.
(Und erfahrungsgemäß nicht von langer Dauer.)
Ein Therapeut, der sich eines Patienten sexuell zu bemächtigen sucht, macht sich eines
Amtsmißbrauches (siehe § 1 ) schuldig und begeht auf der seelischen Ebene (unabhängig davon,
ob sein Klient das auch will) einen Vertrauensbruch. Er ist wie ein Anwalt, der bei einer
Vermögenssache seines Klienten einen Teil des Geldes in die eigene Tasche wirtschaftet.
Da beide Parteien - Therapeut und Klient - in ihrer Seele von diesem Vertrauensbruch wissen
und erwachsene Menschen sind, müssen sie jetzt sehen, wie sie diese Thematik bearbeiten können.
Wir halten es für hygienisch, daß beide Partner
nach einer Therapie mindestens ein Jahr keine
sexuelle oder sonstige Beziehung eingehen.
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